Auf der seelsorgerlichen Seite erfüllt das von einem Teamkoordinator moderierte Pastoralteam die ihm zugedachten Aufgaben. Es setzt sich aus Seelsorgenden mit bischöflicher Beauftragung aller drei Pfarreien zusammen und stützt seinen Auftrag auf ein Seelsorgekonzept ab.
Auf der administrativen Seite nimmt ein sechsköpfiger Kreisrat die entsprechenden Obliegenheiten wahr. Seine Mitglieder rekrutieren sich aus den Verwaltungsräten der drei Kirchgemeinden und sind je für ein Ressort (Präsidium, Arbeitsmittel, Personal, Administration, Kommunikation, Finanzen) verantwortlich. An den Sitzungen des Kreisrates nimmt auch der jeweilige Teamkoordinator, sowie der Pfarrer des Seelsorgeeinheit teil, haben aber kein Stimmrecht. Die in der Seelsorgeeinheit Gäbris anfallenden Kosten werden nach einem Schlüssel auf die drei Kirchgemeinden aufgeteilt. Eine Rechnungsprüfungskommission kontrolliert die Amtsführung des Kreisrates. Die Delegierten des Zweckverbandes prüfen als Vertreter der Kirchgemeinden die Geschäftsführung des Kreisrates.
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